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Wir rechnen unsere Leistungen mit der Krankenkasse ab
Wir rechnen direkt mit Krankenkassen und Pflegekassen ab oder stellen Ihnen bei privater Buchung eine transparente Rechnung aus.
Individuell, unkompliziert, für Sie da – wir finden die Lösung, die zu Ihnen passt!
Pflegegrad 2 bis 5:
- Erweiterte Leistungen: Neben dem Entlastungsbetrag können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen gemäß § 45a SGB XI für Alltags- und Haushaltshilfen umgewandelt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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